tätigkeitsgebiete
Nur ein Narr weiß alles!
Aus diesem Grund haben wir uns auf gewisse Rechtsgebiete besonders spezialisiert; dadurch erreichen wir eine bestmögliche Beratung und Interessenvertretung unserer Mandanten
arbeitsrecht in der Insolvenz
Sozialpläne, Insolvenzgeld, Erstellung einer Beschäftungs- und Übernahmegesellschaft
Wir beraten Arbeitgeber und Unternehmen zu Fragen der Restrukturierung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter insolvenzähnlichen Bedingungen. Wir begleiten Sie beim Einsatz einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG), in der Verhandlung eines Sozialplans.
Arbeitnehmern stehen wir bei Fragen zu den Themen Insolvenzgeld, Betriebsübernahme und Aufhebungsvertrag als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
bankrecht
Darlehen, Sicherungsrechte
Im Bereich des Bankrechts liegt unser Fokus auf den Themen Kreditrecht und Kreditsicherungsrecht. Wir beantworten Ihre Fragen rund um den vorzeitigen Ausstieg aus einem Kreditvertrag, Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek und andere Sicherungsrechte.
Die Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Bank, im Zivilprozess gegen Forderungen der Banken und im Zwangsversteigerungsverfahren rundet das Spektrum ab.
erbrecht
Erbengemeinschaft, Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge
Sie haben bestimmte Vorstellungen darüber, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll? Zusammen mit Ihnen entwickeln wir eine juristisch belastbare Lösung. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechts (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis usw.) werden in Ihrem Sinn genutzt, steuerliche Fragestellungen von vorneherein bedacht und optimal berücksichtigt. Besonderen Konstellationen, bspw. einer Unternehmensnachfolge oder einer Patchworkfamilie, wird in Ihrem Sinn Rechnung getragen.
Sie sind Erbe, aber unsicher über Ihre Rechtsposition?
Wir beraten Sie über Ihre Rechte und eigenen Gestaltungsmöglichkeiten, bspw. als Erbe, Mitglied einer Erbengemeinschaft oder zu Fragen des Pflichtteilsrechts.
gesellschaftsrecht
und
geschäftsführer
Sie tragen sich mit dem Gedanken, allein oder gemeinsam mit Partnern unternehmerisch tätig zu werden?
Wir erarbeiten mit Ihnen den optimalen Rechtsrahmen für Ihr Projekt. : Welche Gesellschaftsform ist für Sie die richtige? Welche Konsequenzen hat die Wahr der Gesellschaftsform für das "tägliche Leben"? Welche Formalien müssen gewahrt werden?
Sie wollen aus einer Gesellschaft ausscheiden und Ihren Geschäftsanteil übertragen?
Wir bieten Ihnen fachkundige Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten und zur Bewertung Ihrer Beteiligung.
Zwischen den Gesellschaftern bestehen unterschiedliche Auffassungen; die Differenzen sind bedauerlicherweise unüberbrückbar geworden?
Wir zeigen die Möglichkeiten der Auseinandersetzung auf und setzen ggf. die für Sie bestmögliche Lösung durch.
Weitere prägnante Themen sind alle Fragen „rund um den Geschäftsführer“ – von der Bestellung und Gestaltung des Dienstvertrages bis zur Abberufung und Haftung.
Gründung, Gesellschafterstreit, Übernahme und Verkauf, Gesellschafter- und Aktionärsversammlung
haftung im
wirtschaftsrecht
Geschäftsführungs- und Organhaftung, Schadensersatzansprüche
Bearbeitet werden Fragen der Organhaftung, egal ob der Mandant als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat betroffen ist. Die Themen reichen von der internen Haftung gegenüber der Gesellschaft für Pflichtverletzungen sowie verbotenen Auszahlungen bis zur externen Haftung gegenüber Dritten für Steuerschulden oder aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung.
insolvenzrecht
Übergeordnete Bereiche sind die Schuldnerberatung, Privat-und Unternehmensinsolvenz sowie dem internationales Insolvenzrecht.
Prägende Themen sind die außergerichtliche Schuldenbereinigung und der Sanierungsvergleich, Restrukturierung eines Unternehmens, Begleitung bei der Stellung des Insolvenzantrages, Begleitung des Unternehmens im Insolvenzverfahren und in der Eigenverwaltung, Erstellung und Verhandlung eines Insolvenzplans, Ermittlung des pfändbaren Vermögens durch korrekte Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften bei Lohnpfändung, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung. Schließlich nimmt die Verteidigung des Schuldners gegen nicht gerechtfertigte Anträge auf Feststellung von Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sowie die Versagung der Restschuldbefreiung immer mehr zu.
Insolvenzverfahren, Antragstellung, Haftung, Restschuldbefreiung, Sanierung
internationales gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung, Subventionen, Schutz von IP,
Sitzverlegung
Im internationalen Gesellschaftsrecht berät und begleitet RA Dr. Karsten Behlke fachkundig Unternehmer bei einer Gesellschaftsgründung im EU-Ausland. Auch rund um die Themen Ansiedlungs- und Innovationsförderung, Entwicklung und Schutz von immateriellen Wirtschaftsgütern und der Wegzugsbesteuerung steht er gerne als Ansprechpartner zur Verfügung
steuerrecht
Im Bereich des Steuerrechts vertritt RA Brand, FA für Steuerrecht, im Schwerpunkt Mandanten in den Bereichen Einkommensteuer einschließlich Doppelbesteuerung, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüber dem Finanzamt im Einspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Finanzgericht.
Ein weiterer, deutlich zunehmender Schwerpunkt liegt im Bereich der Haftung für Steuerschulden Dritter; es handelt sich um Fälle, in denen die Finanzverwaltung versucht, Gesellschafter und Geschäftsführer für angebliche Versäumnisse in Regress zu nehmen, wenn der eigentliche Steuerschuldner leistungsunfähig geworden ist.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen ihren Mandanten mit engagierter Verteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zur Seite.
Widerspruchsverfahren, Steuerstraftaten, Klageverfahren
straf- und
ordnungswidrigkeiten
recht
Insolvenz- und Steuerstraftaten
Die wirtschaftsstrafrechtliche Tätigkeit deckt vornehmlich die Bereiche Insolvenzverschleppung, Bankrott, Bilanzdelikte , Untreue, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsbetrug, aber auch Verrat von Betriebsgeheimnissen, ab. Im Steuerstrafrecht stehen sie rund die Themen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung zur Verfügung.
In Ausnahmefällen übernehmen wir auch die Vertretung des Geschädigten im Rahmen der Nebenklage.