anwaltskanzlei brand
Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Oliver Brand und Dr. Karsten Behlke seit 2009
Unser Team an Ihrer Seite
Ihr Anwalt - Ihr Auftrag
Als Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Oliver Brand und
Dr. Karsten Behlke ist die anwaltskanzlei brand in der Lage Ihr Mandat durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt zu bearbeiten.
Sie erteilen Ihren Auftrag dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt.* Dieser ist Ihr verantwortlicher Ansprechpartner. Kanzleiinterne Abstimmungen und gemeinsame Überlegungen sorgen dafür, dass Ihre Interessen optimal und auf dem sichersten Weg vertreten werden, gleichzeitig steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Seite.
*Eine eigenständige Beauftragung von angestellten Rechts- anwälten kann nicht erfolgen.
Unsere Rechtsanwälte
Umfassende Betreuung
Ihr Rechtsanwalt begleitet Ihren Fall von dem Zeitpunkt an, an dem Sie sich an ihn wenden in allen Situationen und bleibt auf Wunsch auch nach Beendigung des ursprünglichen Sachverhaltes bis zur Beendigung des Mandates an Ihrer Seite.
Sei es vor Gericht, in Verhandlungen oder als Berater
Kompetenz, Fachwissen und
Kooperation mit Dritten
Langjährige Erfahrung in den Tätigkeitsbereichen der anwaltskanzlei brand und eine modernste Ausstattung mit juristischen Datenbanken und Literatur ermöglichen eine fachlich hochkompetente Beratung durch Ihren Rechtsanwalt.
Eine ständige Weiterbildung gewährleistet eine Beratung basierend auf den neuesten Gesetzen und Urteilen.
Sollte Ihr Mandat die Einschaltung von Dritten, wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensberatern erfordern, so verfügt die anwaltskanzlei brand über ein langjährig bewährtes Netzwerk an Kontakten, die eine schnelle, qualifizierte und interdisziplinäre Betreuung ermöglichen.
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EDV-Schnittstellen ermöglichen die Übernahme offener Posten vom Steuerberater direkt an die Mahn- und Inkassoabteilung der Kanzlei.
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Rahmenvereinbarungen für den Forderungseinzug sorgen für kalkulierbare Kosten.
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Effizientes Cash-Managment, was Ihrer Bank gefällt und Ihr Rating positiv beeinflusst.
Übersichtliche Kosten
Die Vergütung des Rechtsanwalts bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzliche Regelung beschreibt die Mindestvergütung des Rechtsanwaltes. Teilweise ist ein Gebührenrahmen festgelegt, innerhalb dessen die Vergütung nach den gesetzlichen Kriterien zu bemessen ist. Den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins finden Sie mit einem Klick auf diesen Link.
In Fällen des Inkassowesens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags möglich.
Bei zeitaufwändigen Mandaten wird im Interesse des Mandanten und auch des Rechtsanwaltes eine vom RVG abweichende Honorarvereinbarung getroffen. Dies erfolgt durch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung, die sich am Zeitaufwand orientiert. Die Abrechnung erfolgt in Leistungseinheiten von 3 Minuten. Damit wird für den Mandanten der geleistete Aufwand transparent.
Weitergehende Informationen zu den Grundsätzen der Vergütung finden Sie über diesen Link auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Mandanten, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten des Rechtsanwalts nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, haben die Möglichkeit, bei den zuständigen Stellen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.