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Kündigungswelle von Prämiensparverträgen durch Sparkasse Trier

Laut Informationen des Trierischen Volksfreunds, sowie Anfragen einiger Mandanten hat die Sparkasse Trier eine Kündigungswelle von rund 5.400 Prämiensparverträgen losgetreten. Betroffen sind unter anderem die Verträge "Prämiensparen - flexibel".

Dem soll eine rechtliche Prüfung der Kündigungen vorangegangen sein. Doch hängt die Rechtmäßigkeit der Kündigung – wie so häufig – vom Einzelfall ab.

Euromünze

Zinsentwicklung langfristiger inländischer Inhaberschuldverschreibungen - Quelle: bundesbank.de 

Die Banken verdienen an solchen Altverträgen nichts. Sie suchen also nach Wegen sich solcher Verträge zu entledigen. Sie berufen sich auf ihre AGB und die veränderten Zinsmodalitäten auf dem Finanzmarkt, um darin einen Grund für die Kündigung der Sparverträge zu suchen.

Keine pauschale Aussage der Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2019 eine Entscheidung hinsichtlich dieser Frage getroffen. Seither haben sich auch eine Vielzahl an Gerichten den dort aufgestellten Grundsätzen angeschlossen. Es wurden jedoch nicht in allen Fällen die Kündigungen der Banken „durchgewunken“.

 

Im Gegenteil: Kündigungen wurden für unwirksam erklärt, weil der Sachverhalt eben nicht mit dem von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalt übereinstimmt, sondern in wesentlichen Punkten davon abweicht.

Dabei hat sich gezeigt, dass es auf den einzelnen Vertrag ankommt. Punkte, auf die es ankommt, können zum Beispiel sein:

  • Befindet sich Ihr Vertrag in der höchsten Prämienstufe?

  • Wie lange läuft der Vertrag bereits, wie lange läuft er noch?

  • Wurde der Vertrag von einer anderen Person übernommen?

  • Haben Sie in der Laufzeit einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt?

Eine pauschale Aussage über die Wirksamkeit einer Kündigung - bspw. der Verträge "Prämiensparen flexibel" - wird man im Vorhinein nicht treffen können ohne den Vertrag, die entsprechenden Kontounterlagen und das Kündigungsschreiben geprüft zu haben.

 

Fazit

Ob eine Kündigung tatsächlich wirksam ist, oder ob Erfolgsaussichten bestehen, sich gegen die Kündigung zu wehren und weiterhin ein renditereiches Anlageprodukt zu haben, prüfen wir gerne für Sie in einer Erstberatung. Verschiedene Rechtschutzversicherer unserer Mandanten haben bereits eine Deckungszusage für eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegeben.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat, damit wir Ihren Vertrag prüfen können.

Alte Prämiensparverträge lohnen sich nicht – für die Banken!

Die Niedrigzinsphase und Sorgen vor Inflation treiben sämtliche Bereiche der Gesellschaft um. Anleger sind auf der Suche nach renditeträchtigen Anlageprodukten, die kein hohes Risiko beinhalten.

Alte Prämiensparverträge bieten eine attraktive Anlage. Solche Sparanlagen sind Bankinstituten jedoch ein Dorn im Auge, denn diese führen nunmehr dazu, dass sie mit dem eingenommenen Geld die Rendite nicht mehr risikofrei erwirtschaften können. Hinzu kommen Strafzinsen für Einlagen, die die Banken an die EZB zahlen müssen.

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