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schuldnerberatung

Der Weg ins Freie_edited.jpg

Schluss mit der erdrückenden Schuldenlast!
Unsere Schuldnerberatung für Sie!

Viele Menschen geraten unverschuldet in eine Situation, in der ihnen die Schuldenlast über den Kopf wächst.

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Die Folgen: Mahnungen, Zwangsvollstreckung, Pfändungen.

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Eine Schuldnerberatung kann hier helfen, finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen und den Weg zurück in ein schuldenfreies Leben zu finden.

ablauf einer schuldnerberatung

Ablauf Schuldnerberatung

Als Ihre Anwälte helfen wir Ihnen bei der Bereinigung Ihrer Schulden und ermöglichen Ihnen einen finanziellen Neustart!

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Dabei begleiten wir Sie vom ersten Tag und übernehmen die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern um eine optimale und schnelle Bereinigung Ihrer Schulden vorzunehmen.

 

Wir verhandeln solange weiter, bis Ihre Interessen durchgesetzt sind oder eine Einigung nicht mehr möglich ist. Aber auch dann stehen wir für die Vorbereitung eines möglicherweise anschließenden Insolvenzverfahren an Ihrer Seite. Dadurch werden Ihr Chancen auf einen schnellen Abschluss des Verfahrens bereist von Anfang an erhöht!​

Schuldenfrei

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Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre erstellt, in der die Restschuldbefreiung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Neustart anschaulich dargestellt wird. Die Broschüre befindet sich zum herunterladen auf der Website des Bundesministeriums oder kann von dort über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.

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Downloadlink - Broschüre des Bundesministeriums für Justiz

 Restschuldbefreiung - wirtschaftlicher Neustart

Stand: Januar 2024,

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, www.bmj.de

Kosten

kosten

Die Kosten für eine Schuldnerberatung hängen stark vom Einzelfall ab. Daher kann im Vorhinein keine pauschale Aussage über die Kosten getroffen werden. Für die Erstberatung fällt ein Kostenvorschuss an, der von Ihnen mitzubringen ist. Dieser wird bei einer Beauftragung selbstverständlich auf die weiteren Kosten angerechnet.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen sind:

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  • Anzahl der Gläubiger

  • Höhe der Schulden

  • Komplexität der Problemfelder

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Eine Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt auf Basis einer Honorarvereinbarung auf Zeitabrechnung. Dabei sind Sie in der Lage genaustens nachzuvollziehen welche Tätigkeit wann Kosten in welcher Höhe für sie ausgelöst hat.

schuldenrechner: kann sich eine schuldnerberatung für sie lohnen?

Schuldenrechne

Unser Schuldenrechner ermöglicht Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob es sich für Sie lohnen kann eine Schuldenberatung aufzunehmen und durchzuführen.

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Einfach Zahlen eingeben und loslegen -keine Registrierung oder sonstigen Daten erforderlich-

Häufige Fragen

häufige fragen

Ich bin Unternehmer mit einem Einzelunternehmen. Kann auch ich eine Schuldnerberatung durchlaufen?

Grundsätzlich können alle natürlichen Personen eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen und sich entschulden.

Ich bin Geschäftsleiter einer juristischen Person. Kann ein Unternehmen die Schuldnerberatung durchlaufen?

Für juristische Personen (z.b. GmbH oder UG) ist die Schuldnerberatung nicht direkt zugeschnitten, jedoch kann auch hier der Versuch unternommen werden, eine Sanierung im Rahmen einer Bereinigung der Verbindlichkeiten mit den Gläubigern zu erreichen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass noch kein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit) gegeben ist. Wir prüfen für Sie ob ein solcher Grund vorliegt!

Es sind bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Ist eine Schuldnerberatung noch sinnvoll?

Ja! Gerade wenn bereits der Gerichtsvollzieher die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung verlangt hat oder Konten gepfändet worden sind, ist es sinnvoll eine Schuldnerberatung aufzunehmen, damit Nachteile für Sie verhindert werden.

Insbesondere prüfen wir, ob eine Anhebung des Pfändungsfreibetrages möglich ist.

Oftmals können bereits begonnene Zwangsvollstreckungsversuche durch eine geschickte Verhandlung mit den Gläubigerin dazu führen, dass einstweilen von einer Vollstreckung abgesehen wird.

Ich möchte nicht in ein Insolvenzverfahren! Ist ein solches zwingend?

Nein. Für natürliche Personen ist ein Insolvenzverfahren nicht zwingend, jedoch kann es unter Umständen als Lösung für Ihre Schulden dienen. Eine Insolvenz stellt zwar einen Einschnitt in das bisherige Leben dar, jedoch kann dieser Einschnitt auch positiv sein, da Verpflichtungen von Ihnen genommen werden und eine Ordnung der Vermögensverhältnisse stattfindet.

Ein Insolvenzantrag ist jedoch nur dann vorgesehen, wenn die vorgerichtliche Schuldenbereinigung scheitern sollte. Dabei begleiten wir Sie auch durch das Insolvenzverfahren als anwaltlicher Beistand und beraten über jeden Schritt auf diesem Weg.

Was bedeutet ein Insolvenzverfahren für mich?

Das Insolvenzverfahren hat eine Vielzahl an Auswirkungen auf den Schuldner, die jedoch auch positiv sein können. Die Details hängen von den Verhältnissen des jeweiligen Schuldners ab. Ist Grundvermögen oder sonstige Wertgegenstände vorhanden? Existieren unterhaltsberechtigte Personen? Bestehen Sicherungen der Gläubiger? All dies sind Fragen, die vom Einzelfall abhängen und von uns jeweils in die Prüfung einbezogen werden, ob ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.

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Was alle Verbraucherinsolvenzverfahren gemeinsam haben ist, dass die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach einer 3-jährigen Frist besteht.  Damit endet die Verpflichtung des Schuldners zur Abführung pfändbaren Einkommens und sonstige Schulden werden erlassen. 

Sollten Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

oder Anfrage per Mail stellen

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